|
Das
Vereinsleben wurde
1914
mit dem Beginn des 1. Weltkrieges jäh unterbrochen. Nach den
Schüssen
in Sarajewo auf den österreichischen Thronfolger erfolgte auf
Grund
der Bündnispolitik, nachdem Frankreich am 1. August die
Mobilmachung
angeordnet hatte, am 2. August 1914 die Mobilmachung von Heer und
Marine
in Deutschland. Mit vaterländischer Begeisterung zog es alle
Schichten
des Volkes zu den Waffen und in den Krieg.
Nach
und nach traten fast
alle Länder der Erde in den Krieg ein. Der Begeisterung folgte
bald
die Ernüchterung. Nachdem die verbündeten Mittelmächte
separate
Waffenstillstandsabkommen von September bis zum 3. November 1918
abgeschlossen
hatten, folgt Deutschland diesem Schritt am 11. November 1918.
Ende
Oktober hatten Matrosen der Hochseeflotte in Wilhelmshaven und anderen
Städten gemeutert, Arbeiter- und Soldatenräte wurden
gebildet.
Am 9. November 1918 wurde in Berlin durch Philipp Scheidemann die
Republik
ausgerufen und die Regierung unter Reichskanzler Ebert hatte die
Führung
der Geschäfte übernommen. Am 10. November ging Kaiser Wilhelm
II nach Holland ins Exil und verzichtete am 28. November 1918 für
alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preußens und der
deutschen
Kaiserkrone. Der vierjährige Krieg hatte 9 Millionen Tote
gefordert,
davon 1,8 Millionen Deutsche. Der verlorene Krieg und das folgende
politische
Durcheinander bescherte dem deutschen Volke noch keinen Frieden, innere
Unruhen folgten, die politischen Verhältnisse waren instabil.
Generalfeldmarschhall v. Hindenburg gab vor einem parlamentarischen
Untersuchungsausschuß
die Erklärung ab, ein Dolchstoß in den Rücken der Armee
habe die Niederlage Deutschlands verursacht. Die Dolchstoßlegende
war geboren, die Revolution mit den Novemberverbrechern und die
Sozialisten
wurden für die Niederlage der Armee verantwortlich gemacht. Die
1919
gewählte Nationalversammlung und die Regierung konnte in diesen
politischen
Unruhen nicht ordnungsgemäß in Berlin tagen und mußte
nach Weimar ausweichen. Die Republik wurde fortan als „Weimarer
Republik“
bezeichnet und hatte einen schweren Stand. Friedrich Ebert wurde zum
Reichspräsidenten
gewählt.
Die Reichsfarben, die bisher schwarz-weiß-rot waren, wurden
von
der Nationalversammlung durch Abstimmung geändert in
schwarz-rot-gold. Der Versailler Friedensvertrag von 1919 / 1920 - das
Diktat der
Siegermächte - erlegt Deutschland gewaltige Reparationen auf und
Gebietsabtretungen
mußten im großen Umfang stattgegeben werden. Auf der
Konferenz in Paris setzten die
Alliierten
die von Deutschland zu leistenden Reparationen auf 226 Milliarden
Goldmark
fest, zahlbar in 42 Jahren. Deutschland erhielt ein 100.000 Mann
Berufsheer.
Alliierte Truppen besetzten Düsseldorf, Duisburg und Mülheim
am 11. November, Kommunistenaufstände in Hamburg und
Mitteldeutschland
sorgten für Unruhen, Kämpfe deutscher Freikorps folgten an
vielen
Orten und an den deutschen Ostgrenzen. 1921 erkennt Deutschland
Reparationsforderungen
von 132 Milliarden Goldmark an. Die Spirale der Inflation begann
sich zu drehen. Schieber und Spekulanten machten reiche Beute,
Einbrüche
und Diebstähle nahmen in den Städten und im ländlichen
Raum
ständig zu. Bürger- und Einwohnerwehren wurden ab März
1920
zur Abwehr dieser Mißstände gebildet.
Im
näheren Bereich
hatten
Bergen, Bleckmar, Wardböhmen, Becklingen und andere Orte
Bürgerwehren,
wie aus folgenden Aufzeichnungen zu entnehmen ist:
„Die
Berger Bürgerwehr 1919.
Die
Unsicherheit auf dem Lande und in den Städten nahm täglich in
Erschreckender Weise zu. Verbrecher, licht= und arbeitsscheues
Gesindel,
verhetzte Volksmassen gefährdeten Ruhe und Ordnung, Leben und
Eigen-tum
der Bevölkerung. Die Polizei allein war nicht in der Lage, die
Sicherheit
aufrecht zu erhalten und die Gefährdung gegen Überfälle
zu schwächen. Daher war es Pflicht einer jeden Gemeinde, so
schnell
als möglich Bürgerwehren zu bilden.“
Die
Einwohnerwehr
Becklingen
hatte 41 Mann, jedes Mitglied erhielt vom Staat ein neues
Militärgewehr
mit Munition, Ausweis und eine weiße Armbinde. Am 10. Mai 1920
war
Scharfschießen im Becklinger Holz angesetzt, an dem 40 Mann
teilnahmen.
Der Führer der Einwohnerwehr war Heinrich Rodehorst Haus-Nr. 40
(heute
Arnold Habermann), der vormals Korporal Vizefeldwebel im Kriege war.
Heinrich
Rodehorst sollte später der erste Hauptmann des
Schützenvereins
Becklingen werden.
Im
September 1920 wurde
die
Auflösung der Einwohnerwehren verfügt, die Aufforderung zu
Abgabe
der Gewehre erfolgte am 13. Dezember zum 14. Dezember 1920. Die Waffen
mußten beim Schmied Wrogemann in Bergen abgegeben werden (heute
das
Gebäude Deichend 7, links neben dem Rathaus), wo sie sofort
zerschlagen
und unbrauchbar gemacht wurden. Von der Einwohnerwehr Becklingen wurden
41 Gewehre abgegeben, die Stimmung der Einwohner war gereizt.
Im
Oktober 1920 erfuhren
die
Einwohnerwehren ihre Auflösung. Der Celler Landrat erließ
damals
folgende Bekanntmachung:
Betr.
Waffenabgabe.
Die
an die Mitglieder der ehemaligen Einwohnerwehren
ordnungsmäßig
ausgegebenen Militärwaffen sind Eigentum des Reiches. Es
unterliegt
daher keinem Zweifel, daß für Abgabe solcher, dem Reiche
gehöriger
Waffen die in den Anschlägen des Reichskommissars für
Waffenabgabe
allgemein festgesetzten Prämien nicht zuständig sind.
Die
Herren Guts- und Gemeindevorsteher des Kreises wollen auf die genaue
Befolgung
dieser Vorschrift besonders achten und den Mitgliedern der
Einwohnerwehren
weiterhin die sorgfältige Aufbewahrung der Militärwaffen zur
Pflicht machen, damit sie nicht dem Diebstahl ausgesetzt sind.
Celle,
den 25. September 1920
DER
LANDRAT Heinichen.
Die
Mitglieder der
Bergener
Einwohnerwehr wurden durch Bekanntmachung des hiesigen
Gemeindevorstandes
am 13. Dezember 1920 aufgefordert, am 14. Dezember, Dienstag, „ihre
geliefert
bekommenen Waffen mit Munition beim Schmiedemeister Wrogemann
hierselbst
abzuliefern“.
Waffenabgabe
der Einwohnerwehr !
Der
Herr Reichskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung
hat durch Erlaß vom 7.d. Mts. Angeordnet, daß die in den
Händen
von Organisationen oder deren Mitglieder befindlichen Armeewaffen und
Munitionsbestände
bis spätestens zum 20. D. Mts. Der Reichstreuhandgesellschaft zur
Verschrottung zugeführt sein müssen. Von diesem Zeitpunkt an
sind daher die Selbstschutz- oder anderweitigen Organisationen
(Einwohnerwehren)
nicht mehr berechtigt, Armeewaffen zu besitzen, vielmehr ist deren
Besitz
nach § 13 des Entwaffnungsgesetzes vom 7. August 1920 von diesem
Zeitpunkt
ab strafbar und zwar mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten und
mit Geldstrafe bis zu 300.000 Mark (in schweren Fällen mit
Zuchthaus
bis zu 5 Jahren) bedroht. Die Mitglieder der Einwohnerwehren werden
eindringlichst
aufgefordert, ihre Gewehre nebst Munition am Dienstag, den 14. D. Mts.
Unverzüglich an den Schmiedemeister Herrn W. Wrogemann in Bergen
abzuliefern.
Bergen,
den 13. Dezember 1920
Der
Gemeindevorsteher. H e l l b e r g
Die
örtlichen
Gemeindevorsteher
hatten die Verfügungen umzusetzen. Der Gemeindevorsteher in
Becklingen
war zu dieser Zeit Karl Meyerhoff Haus-Nr. 4 (Ebels Hof).
|